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Damit die Lebensqualität stimmt !

Umgebung Motzfeld mit Landecker Berg im Hintergrund

Lösungen von der Oberen Naturschutzbehörde
Nordhessen boomt und Nordhessen ist lebenswert!

Bei einem "Stimmungsbarometer" von PRO Nordhessen begründeten weit vor allen anderen Faktoren ca. 50%  der Befragten die gute Lebensqualität von Nordhessen mit Landschaft, Umgebungen und Natur; und 32 % mit der Heimatverbundenheit.

Damit das bei der künftigen Entwicklung der Region so bleibt, ist das Dezernat 27.1 Partner und Fachinstanz für Investoren und Gemeinden bei allen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Haus des RP.

Worum geht es?
Um das Funktionieren der Natur und das Landschaftsbild.
Also das Zusammenwirken von Boden, Wasser, Luft, Pflanzen und Tierwelt.
D.h. die Lebensgrundlagen der Menschen für deren Nutzung durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft und als Erholungslandschaft; aber auch um ihrer Selbst willen.

Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft gefallen nicht nur den Menschen bei der Wahl der Wohnung und als Ort der Freizeitgestaltung.
Sie sind mit ihren vielen ökologischen Nischen auch Garant für den Artenreichtum und Erhalt der genetischen Ressourcen.

Um diese Qualität zu erhalten, ist es Aufgabe der Planer und Investoren nach den Anforderungen des Naturschutzrechtes den richtigen Standort zu finden und Projekte so zu gestalten, das sie Alles in Allem am wenigsten stören.
Manchmal müssen Biotope und Lebensräume umgangen oder Lösungen für besonders geschützte Arten oder wertvolle Schutzgebiete gefunden werden.

Grundlage der Arbeit ist die 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführte Eingriffsregelung, die eines der wichtigsten rechtlichen Instrumente des Naturschutzes in Deutschland darstellt. Sie soll gewährleisten, dass durch Bauvorhaben aller Art keine Verschlechterung des Gesamtzustandes von Natur und Landschaft eintritt. Zerstörte Lebensräume oder beeinträchtigte ökologische Funktionen sollen möglichst nah am ursprünglichen Ort durch Naturschutzmaßnahmen wieder geschaffen werden. Gleiches gilt für das Landschaftsbild.

Die Obere Naturschutzbehörde hilft und prüft bei der Umsetzung der gesetzlichen Eingriffsregelung.

Durch landschaftsgerechte Gestaltung wie z. B. den Bau von Erdwällen statt Betonlärmschutzwänden  und Eingrünung lässt sich das Landschaftsbild neu gestalten.

Für den unvermeidbaren Naturverbrauch wird zunächst versucht Gleiches wieder herzustellen. Wenn das nicht gelingt, wird die Natur durch Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle aufgewertet. Schwerpunkt für diese Kompensationsmaßnahmen sind die zukünftigen NATURA 2000 Gebiete.
Wichtig ist dabei auch landwirtschaftlich wertvolle Flächen zu schonen und
Bodennutzer und Kommunen im Vorfeld der Planung frühzeitig einzubeziehen.

Manchmal ergeben sich sogar Maßnahmen, die sich ganz ohne Einwirken des Menschen entwickeln können. Denn ursprüngliche Wildnis ist in Nordhessen sehr selten.

Eine spannende Aufgabe bei der nicht Frosch gegen Mensch gerechnet, sondern das Naturkapital für Nordhessens Zukunft mit naturnahen Gewässern und Landschaften sowie Lebensräumen für Menschen, Pflanzen- und Tierwelt zukunftssicher gestaltet wird.

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