Regierungspräsidium führt Lärmminderungsplanung durch
Lärm zählt zu einem der gravierendsten Umweltprobleme in der Bevölkerung.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm besteht auf Grundlage des § 47a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Verpflichtung eine Lärmminderungsplanung durchzuführen. Diese umfasst eine Lärmkartierung sowie die Erstellung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkartierung Straße ist für die hessischen Ballungsräume sowie die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftzeugen pro Jahr, ebenso wie die Lärmkartierung Schiene für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Fahrbewegungen im Jahr abgeschlossen.
Die Lärmkartierungen dienen den seit dem 17. Oktober 2007 für die Umsetzung der Lärmminderungsplanung zuständigen drei hessischen Regierungspräsidien als Arbeits- und Bewertungsgrundlage für die Erstellung der Lärmaktionspläne.
Teilplan Straßenverkehr
Der Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Straßenverkehr - der ersten Stufe für den Regierungsbezirk Kassel ist am 15.11.2010 in Kraft getreten. Der Plan kann nach Kapiteln getrennt heruntergeladen werden.
Die Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr Stufe 2 und den Ballungsraum Kassel wurde mit einer Informationsveranstaltung für die Vertreter der betroffenen Kommunen am 5. Februar 2013 begonnen. Die drei Veranstaltungsbeiträge stehen rechts zum Download bereit.
Bis zum 22. Mai 2013 können Sie per Online-Formular oder auf dem Postweg (über ihre Gemeinde oder direkt an das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel) ihre Informationen zu Lärmschwerpunkten und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen an kartierten Hauptverkehrsstraßen abgeben. Zum Onlineformular gelangen Sie hier.
Teilplan Schienenverkehr
Die Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr, der Stufe 1 ist abgeschlossen. Er ist am 7. Mai 2012 in Kraft getreten. Den Gesamtplan können Sie rechts abrufen.