Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Nachbeurkundung

Nachbeurkundung von Geburten im Ausland

Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim Standesamt I in Berlin zu beantragen. Sinnvoll ist dies insbesondere bei Auslandsadoptionen.

Üblicherweise gibt es aber bei der Verwendung von ausländischen Geburtsurkunden, z.B. aus den Europa oder den USA keine Probleme.

Das gleiche Verfahren gilt auch für Sterbefälle. Auch hier gibt es bei der Verwendung ausländischer Sterbeurkunden keine Probleme, so dass eine Nachbeurkundung nur in bestimmten Einzelfällen nötig ist.

Die Anträge werden vom örtlichen Standesamt übersandt. Das Regierungspräsidium ist für die Anordnung dieser Fälle zuständig.

Ihr Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel
Herr Schmähl
34112 Kassel
Tel.: 0561 106 2123
Fax: 0561 106 1637

© 2013 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel