Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Aus Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs werden für das ganze Land Hessen von uns Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung gefördert. Anträge für diese Maßnahmen sind bei den örtlich zuständigen Jugendämtern zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Finanzausgleichsgesetz - FAG -
Grundsätze für die Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung