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Flüchtlinge

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Die Verteilung und örtliche Zuweisung ausländischer Flüchtlinge und anderer Personen nach dem Landesaufnahmegesetz erfolgt hessenweit durch das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25, Soziales, Integration, Flüchtlinge). Die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung vor Ort regeln die Gebietskörperschaften in eigener Zuständigkeit.
Die Regierungspräsidien sind in diesem Zusammenhang als Fachaufsichtsbehörden über die Landkreise und die kreisfreien Städte ihres jeweiligen Regierungsbezirks zuständig.
Ihnen obliegt ferner die Fachaufsicht hinsichtlich der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Der Schwerpunkt des Sachgebietes liegt in der Entscheidung über Widersprüche.

 

 

Bild: Pixelio

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