Im Bereich Bauen / Wohnungswesen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Rechts- und Fachaufsicht über die Gebietskörperschaften im folgenden Rechtsgebieten - Baurecht (Baurecht/Bauaufsicht) - Wohngeldrecht/Wohnungsbindungsrecht (Wohnungswesen) - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und des Gesetzes über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung
Wohnungsfürsorge für Landesbedienstete
Marktüberwachung von Bauprodukte mit CE-Kennzeichen
Zustimmungsverfahren bei Bauten des Bundes und des Landes
Kenntnisgabeverfahren bei Bauten für die Landesverteidigung
Befreiungen von der Pflicht nach § 3 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Durchführung von Stichproben zur Überprüfung der Erfüllung der Pflicht nach § 3 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
Aufgaben nach der Heizkostenverordnung
Nachprüfungsstelle (VOB-Stelle)
Darüber hinaus nimmt das Regierungspräsidium Darmstadt für ganz Hessen folgende weitere Aufgaben wahr:
Zustimmung im Einzelfall im Bereich Brandschutz (Bauprodukte)
Fachaufsicht über und Anerkennung von Prüfingenieuren bzw. Prüfämtern für Baustatik
Vergabekammern des Landes Hessen
Befähigungszeugnisse für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
Anerkennung von bauvorlageberechtigten Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind und nicht über eine Qualifikation entsprechend der Forderungen des § 49 Abs. 4 oder 5 HBO verfügen
Hinweise:
Informationen zum Bereich Fachaufsicht Wohngeldrecht / Wohnungsbindungsrecht sind im Regierungspräsidium Kassel unter Arbeit und Soziales / Weitere Aufgaben zu finden
Der Qualifikationsnachweis für Hersteller von Stahlbauten wird nicht mehr durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel ausgesprochen.