Die Landkreise und die kreisfreien Städte erhalten jährlich Finanzzuweisungen zu den Ausgaben für Sozialhilfe, die sie nach dem Bundessozialhilfegesetz getragen haben. Außerdem erhalten die kreisfreien Städte, Sonderstatusstädte und die Landkreise Zuweisungen zu den Ausgaben der örtlichen Jugendhilfe. Im Bereich des Wohngeldes wird das Land entlastet, da die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bundesagentur und die kreisfreien Städte bzw. die Kreise sind. Diese Entlastung wird an die kommunalen Träger weitergeleitet. Das Regierungspräsidium Kassel ist für diese Bereiche in seinem Bezirk zuständig.