Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Landpachtrecht

Das Landpachtrecht in Hessen

Die Landpacht ist in den privatrechtlichen Teil der §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und in den öffentlich-rechtlichen Teil des Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG) unterteilt.

Während die Bestimmungen des BGB die Pflichten und Rechte der Verpächter und Pächter aufzeigen, regelt das Landpachtverkehrsgesetz, wie und wann die entsprechenden Landpachtverträge bei der zuständigen Behörde anzuzeigen sind und welche Maßnahmen die Behörde ergreifen kann.

Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise.

Das Dezernat 25 ist den Genehmigungsbehörden übergeordnet.

Ihr Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Kassel
Name Zimmer Telefon/Fax E-Mail
Joachim Netz     336

05 61/ 1 06-4217

05 61/ 1 06-16 91

 joachim.netz@rpks.hessen.de

© 2013 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel

Downloads