Rechtliche Grundlage für die Funktion der Frauenbeauftragten Die rechtliche Grundlage für die Funktion der Frauenbeauftragten ist das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz HGlG). Der Auftrag der Frauenbeauftragten beim Regierungspräsidium Kassel ist im Gegensatz zu den meisten Aufgaben dieser regionalen Mittelbehörde eine behördeninterne Dienstleistung. Die Frauenbeauftragte überwacht die Durchführung des HGlG und einen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieser Gesetze. Diese Aufgaben sind nach den Vorgaben des HGlG sogenannte dienstliche Tätigkeiten, womit zum Ausdruck gebracht wird, dass es sich bei der Institution Frauenbeauftragte nicht um eine Interessenvertretung für die weiblichen Beschäftigten handelt. Die Frauenbeauftragte handelt also nicht im Auftrag der Frauen, sondern im Auftrag des HGlG und hat sich um die Realisierung der gesetzlichen Vorgaben zu kümmern.
Ziele des HGlG Ziele des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert.
Strategien zur Realisierung der Gesetzesziele, traditionelle und neue Konzepte Eines der traditionellen strategischen Elemente zur Realisierung der Gesetzesziele ist der Frauenförderplan. Zu dessen Aufstellung sind im HGlG bestimmte Vorgaben enthalten. Alternativ zum klassischen Frauenförderplan können zur Weiterentwicklung der strukturellen Chancengleichheit von Frauen und Männern neue Modelle der Verwaltungssteuerung und der Personalentwicklung treten. Diese Alternative wird im Regierungspräsidium Kassel praktiziert. Das Regierungspräsidium Kassel arbeitet seit 2001 im Modellversuch mit folgenden methodischen Instrumenten: Gender-Analysen und prognosen, der Zielsystematik des Gender Mainstreaming, Gender-Orientierung bei der Ressourcenverteilung, gender-relevanten Personalentwicklungsmaßnahmen, einem Gender-Controlling (entsprechend der Systematik der Neuen Verwaltungssteuerung) und einem prozessorientiertem und dialogorientiertem Berichtswesen. Ein Kernpunkt dieses Gender-Konzeptes ist die Gender-Budgetierung der Personalkosten anstelle der klassischen stellenbezogenen Frauenquoten.
Veröffentlichung der Erfahrungen im Modellversuch Alternative Konzepte zu den Frauenförderplänen sind noch nicht weit verbreitet. Die Effektivität des Gender-Konzeptes beim Regierungspräsidium Kassel wird insoweit mit Interesse beobachtet. Der Modellversuch wurde über eine Laufzeit von 10 Jahren dokumentiert und von den Frauenbeauftragten in einem Praxisbericht nachgezeichnet. Dieser liegt seit Kurzem in einer kleinen Auflage als Broschüre vor und wird an dieser Stelle als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.