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Verfahren

Verfahrensweise bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen

Verfahrensweise bei der Ausstellung von Apostillen und Beglaubigungen

Das Regierungspräsidium Kassel beglaubigt grundsätzlich alle öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, und von Behörden im Regierungsbezirk Kassel ausgestellt wurden. Die sind z. B. Standesämter, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Kreisverwaltungen, Finanzämter, Schulämter, Schulen und Hochschulen, Gesundheits- und Veterinärämter, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie die Behörde, von der Sie eine Urkunde erhalten haben, hier nicht gefunden haben, fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Ausnahmen: Urkunden von Gerichten, Notaren und anerkannten Übersetzern werden von den Landgerichten beglaubigt. Führungszeugnisse müssen bei Ihrer Stadt/Gemeinde mit den für das Zielland erforderlichen Beglaubigungen beantragt werden.

Wir beglaubigen folgende Urkunden zur Vorlage im Ausland:
Urkunden, die von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen aber auch z.B. von den Industrie- und Handelskammern, Gesundheitsämtern oder Veterinärämtern im Regierungsbezirk Kassel ausgestellt wurden. Insbesondere:

  • Personenstandsurkunden, d.h. Urkunden, die von einem Standesamt ausgestellt wurden z.B. Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienbücher, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder -führung. Es gibt viele Länder, die großen Wert darauf legen, dass die Urkunden nicht älter als 6 Monate sind. Ältere Urkunden lassen Sie bitte beim zuständigen Standesamt neu ausstellen. Evtl. benötigen Sie für die Urkunde eine Vorbeglaubigung – bitte sprechen Sie die Standesbeamtin / den Standesbeamten darauf an.
  • Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen. Die Bescheinigungen werden von der für Sie zuständigen Meldestelle (Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro) ausgestellt. Hier benötigen Sie eine Vorbeglaubigung. Bitte sprechen Sie die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter darauf an.
  • Hochschulabschlüsse und Schulzeugnisse (unabhängig vom Ausstellungsdatum). Schulzeugnisse müssen jedoch durch das zuständige Staatliche Schulamt und Hochschulabschlüsse durch eine bei der Hochschule beauftragte Person „vor beglaubigt“ werden (Näheres erfragen Sie bitte telefonisch bei uns).
  • Prüfungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer
  • Urkunden, die von Finanzämtern im Regierungsbezirk Kassel ausgestellt wurden und im Ausland Verwendung finden sollen
  • Einbürgerungszusicherungen und Einbürgerungsurkunden
  • Urkunden, die im Rahmen einer Auslandsadoption benötigt werden. Bitte rufen Sie uns an um die Vorgehensweise zu besprechen. Sie benötigen evtl. Vorbeglaubigungen.
  • Adoptionsbefürwortungen, Sozialberichte u. a. Urkunden der Jugendämter, die im Rahmen einer Auslandsadoption benötigt werden.
  • Vom Gesundheitsamt „vor beglaubigte“ ärztliche Bescheinigungen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Sie Ihre Urkunde hier nicht gefunden haben, fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Mit der Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.

Beachten Sie bitte auch die von den Behörden des Landes geforderten Formalitäten, in dem Sie Ihre Urkunden und Dokumente verwenden wollen.

Kosten einer Beglaubigung
Die Gebühr für die Beglaubigung jeder Urkunde beträgt 18,- €.

Wichtiger Hinweis: Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit uns abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.

 

 

Bildquelle: Pixelio

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