Die Erstunterbringung, Verteilung und örtliche Zuweisung ausländischer Flüchtlinge und anderer Personen nach dem Landesaufnahmegesetz erfolgt hessenweit durch das Regierungspräsidium Darmstadt (Koordinierungsstelle für die Unterbringung der Flüchtlinge in Hessen, KFH). Aufnahme, Unterbringung und Betreuung vor Ort regeln die Gebietskörperschaften in eigener Zuständigkeit.
Das Regierungspräsidium Kassel ist in diesem Zusammenhang als Fachaufsichtsbehörde über die Landkreise des Regierungsbezirks und die Stadt Kassel zuständig.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz)
Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und über die Gebühren für die Unterbringung (Verteilungs- und Unterbringunsgebührenverordnung)