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Bundesprogramm

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013

Die Bundesregierung und die Länder haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 einen durchschnittlichen Versorgungsgrad für Kinder unter drei Jahren von 35 % zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde zwischen dem Bund und den Ländern die Verwaltungsvereinbarung – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 – abgeschlossen.

Die Bundesländer setzen diese Verwaltungsvereinbarung durch eigene Rechtsvorschriften um. Grundlage der Förderung in Hessen ist die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 vom 27. März 2008.

Ab dem Jahr 2008 stehen in Hessen Mittel zur Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege, die der Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren dienen, bereit.

Gefördert werden erforderliche Investitionen für

  • Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Ausbau, Umbau) und für Ausstattungsvorhaben in Kindertageseinrichtungen (Krippen und alterstufenübergreifende Einrichtungen)
    sowie
  • - Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsmaßnahmen für Kindertagespflegestellen.

Die Förderung erfolgt im Wege von Festbeträgen pro neu geschaffenem Platz, beträgt jedoch nicht mehr als 90 vom Hundert der tatsächlich zuwendungsfähigen Kosten.

Antragsverfahren

  1. Anträge für Vorhaben, mit denen neue U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen werden

    Träger der freien Jugendhilfe und sonstige geeignete Träger reichen für ihre Vorhaben den Antrag wie folgt ein:

    • In kreisfreien Städten und kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt beim Magistrat der Stadt.
    • In kreisangehörigen Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt bei der Stadt/Gemeinde. Diese leitet die Anträge, ergänzt um etwaige eigene Vorhaben, an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiter.

  2. Anträge von Tagespflegepersonen sind von diesen bei dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einzureichen.

  3. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fasst die unter 1. und 2. genannten Anträge, ergänzt um die Anmeldung eigener Vorhaben, zu einem nach Prioritäten geordneten Gesamtantrag zusammen und leitet diesen an das Regierungspräsidium Kassel zur Bewilligung weiter.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 vom 27. März 2008.

Ansprechpartner

Thomas Bartosch
Kassel / Steinweg 6 Tel.: 05 61/ 1 06-26 66
Fax: -16 31
e-mail: thomas.bartosch@rpks.hessen.de

Steffen Passinger
Kassel / Steinweg 6 Tel.: 05 61/ 1 06-26 67
Fax: -16 31
e-mail: steffen.passinger@rpks.hessen.de

© 2013 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel

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