Hinweis zu den Landesbedienstetenwohnungen: Anträge können von allen Bediensteten einer hessischen Landesbehörde im Regierungsbezirk Kassel gestellt werden.
Für die Vergabe von Landesbedienstetenwohnungen sind die Richtlinien vom 23.12.2008 (Staatsanzeiger 4/2009, S. 219) maßgebend.