Die Obere Jagdbehörde des Landes Hessen Hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und BundeswildschutzverordnungWeitere Rechtsgrundlagen Verordnungen über: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte Seit dem 01.01.2001 ist das Regierungspräsidium Kassel obere Jagdbehörde (OJB) für das gesamte Land Hessen. Die OJB übt die Rechtsaufsicht über die unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der unteren Jagdbehörden. Die Jagd in Deutschland wird durch das Bundesjagdgesetz, die Jagdgesetze der Länder und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen über verschiedene Teilbereiche des Jagdwesens geregelt. Die Bundeswildschutzverordnung gibt vor, welche darin bestimmten Wildtierarten oder Teile von Wildtieren man nicht besitzen, verarbeiten oder in Verkehr bringen darf. Ziel des Jagdwesens ist der Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen. Diese Hegepflicht ist auch im Bundesjagdgesetz verankert. Die Jägerei muss darüber hinaus sicherstellen, dass in Feld und Wald keine übermäßigen Wildschäden entstehen und der Wildbestand seinem Lebensraum angepasst ist. Dabei hat der Jäger neben dem Jagdrecht Naturschutz-, Tierschutz-, Fleischhygiene- und Waffenrecht zu beachten sowie die anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit. Die gesetzlichen Jagd- und Schonzeiten stellen sicher, dass die Wildtiere vom Mauswiesel bis zum Rotwild in den Setz- und Brutzeiten ihre Jungen ungestört aufziehen können. Diese umfangreichen Kenntnisse lernen die angehenden Jäger in einem Vorbereitungskurs auf die Jägerprüfung, die in Hessen zweimal im Jahr stattfindet und mehrere Tage dauert. Und wer das grüne Abitur schließlich geschafft hat, der hat noch drei Jahre als Jungjäger vor sich, in denen er von erfahrenen Jägern lernt und bei zahlreichen Reviergängen Jagdpraxis erlangt. Erst dann ist er berechtigt, ein Jagdrevier zu pachten. Verpächter sind die Grundstückseigentümer, die kraft Gesetzes in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen sind sowie Eigenjagdbesitzer mit mindestens 75 ha arrondierter Fläche. Für die Organisation und die Durchführung der Jägerprüfung ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig. Die Prüfung selbst wird von Jägerprüfungsausschüssen abgenommen, die von der oberen Jagdbehörde berufen werden. Bei dem schriftlichen Prüfungsteil müssen 100 von der OJB herausgegebene Fragen beantwortet werden. Die Jägerprüfung umfasst weiterhin eine praktische und mündliche Prüfung sowie ein Prüfungsschießen. Weitere Aufgaben der oberen Jagdbehörde sind die Ausweisung von Rot-, Dam- und Muffelwildgebieten, die Bestellung der Sachkundigen für diese Gebiete und die Zuweisung von Haushaltsmitteln aus der Jagdabgabe für den Geschäftsbedarf der Hegegemeinschaften. Die OJB entscheidet, wenn Forstämter für ihre staatlichen Jagdbezirke einen höheren Schalenwild-abschuss beantragen, als die untere Jagdbehörde (UJB) festgesetzt hat und wenn zwischen UJB und dem Kreisjagdbeirat kein Einvernehmen bei der Abschussfestsetzung erzielt wird. Sie entscheidet weiterhin über Aufsichtsbeschwerden, die gegen untere Jagdbehörden erhoben werden.
Die Bearbeitung von Rechtsfragen für die Bereiche Forsten und Jagd, wird durch den Justitiar wahrgenommen. Und die Obere Jagdbehörde hält engen Kontakt mit dem jagdlichen Alltag: Alle Mitarbeiter sind erfahrene Jäger und Garanten dafür, dass das mitunter sehr komplizierte Jagdrecht praxisbezogen angewandt wird.
Bild: RP Kassel  | Downloads
Links
|