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Aufenthaltsrecht

wartende Personen in einem Terminal

Zuständigkeit der Ausländerbehörden


Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel befassen sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts.

In diesem Rahmen obliegt ihnen insbesondere die Fachaufsicht über die  Ausländerbehörden.

Darüber hinaus sind die Regierungspräsidien zuständig für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei abgelehnten Asylbewerbern und die Gewährung von Rückkehrhilfen.

Foto: © Bolliger Hanspeter / PIXELIO, www.pixelio.de

© 2013 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel

Links

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 
Informationen zur hessischen Ausländerpolitik

Hessisches Sozialministerium 
Informationen zur hessischen Integrationspolitik