Das Düngegesetz sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen regeln die Anwendungen und das Inverkehrbringen von Düngemitteln.
Laut Düngegesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein. Entsprechende Anwendungskriterien werden in der Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.
Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme erfasst.
Das Dezernat 25 ist als zentrale Stelle in Hessen (in Zusammenarbeit mit den "Landwirtschaftsbehörden der Landkreise") mit der Umsetzung der Anforderungen des Düngemittelrechts betraut.
Unser Aufgabengebiet:
1. Vollzug des Düngegesetzes 2. Düngeverordnung: Kontrolle und Überwachung der Düngemittelanwendung nach den Grundsätzen der guten landwirtschaftliche Praxis 3. Düngemittelverordnung: Durchführung der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle 4. Umsetzung der Verbringungsverordnung 5. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Ihr Ansprechpartner beim Regierungspräsidium Kassel: