Abgrenzungsfrage Verwertung / Beseitigung
Entsorgung
Die Abfallentsorgung beinhaltet Verwertungs- und Beseitigungsverfahren, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.
In den Anlagen 1 und 2 zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die so genannten Entsorgungsverfahren genannt:
- Anlage 1: Beseitigungsverfahren (D-Verfahren)
- Anlage 2: Verwertungsverfahren (R-Verfahren)
Diese Verfahren sind im Entsorgungsnachweisverfahren anzugeben.
Verwertung
Verwertung ist jedes Verfahren, bei dem im Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden,
- indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder
- indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen.
Die Verwertung untergliedert sich in folgende Maßnahmen:
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung.
Beseitigung
Beseitigung ist jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.
Abfallhierarchie
Maßnahmen der Vermeidung, der Verwertung (Ziffern 2 bis 4) und der Beseitigung stehen in folgender Rangfolge:
- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung.
Ausgehend von dieser Rangfolge soll diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen am besten gewährleistet. Für die Betrachtung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zugrunde zu legen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen
- die zu erwartenden Emissionen,
- das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen,
- die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie
- die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in daraus gewonnenen Erzeugnissen.
Die technische Möglichkeit, die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die sozialen Folgen der Maßnahme sind zu beachten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, Rechtsverordnungen zum Vorrang oder Gleichrang einer Verwertungsmaßnahme sowie zu Anforderungen an die Hochwertigkeit der Verwertung zu erlassen.
Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling) gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt.
Abgrenzung Verwertung / Beseitigung
Der Abfallerzeuger entscheidet, ob er seinen Abfall einer Verwertung oder Beseitigung zuführt. Dabei hat er den Grundsatz zu berücksichtigen, dass Abfälle vorrangig zu verwerten sind.
Ob eine Entsorgung als Verwertung oder Beseitigung einzustufen ist, ergibt sich aus den Begriffsbestimmungen für Verwertung und Beseitigung (siehe oben).
Die Prüfung der Frage, ob eine Entsorgung als Verwertung oder Beseitigung einzustufen ist, obliegt den Erzeugerbehörden. Die Prüfung wird durchgeführt vor dem Hintergrund der in Hessen bestehenden Andienungs- und Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung.
Wenn hessische Abfälle außerhessisch entsorgt werden, wird diese Prüfung in Hessen zur Verwaltungsvereinfachung zentralisiert nach Bundesländern durchgeführt (so genannte Insel-Regelung).
Gegenstand der Prüfung ist,
- ob die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt, d. h. im Einklang mit den Vorschriften des KrWG, den darauf gestützten Rechtsverordnungen und hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften
- ob die Entsorgung schadlos erfolgt. Dies bedeutet, es sind nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten. Es erfolgt insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf.
Eine Hilfestellung bietet die Zuordnung der Verwertungs- und Beseitigungsverfahren zu den Abfallschlüsseln siehe Downloads.