Hessen Logo Regierungspräsidium Kassel hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Beratung für Schwangere

Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen



Anerkennung von Beratungsstellen

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) räumt jeder Frau und jedem Mann ein Recht auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung  sowie bei pränataler Diagnostik von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle ein.

Die Beratung von Frauen, die - aus nicht medizinischen Gründen - einen Schwangerschafts-abbruch erwägen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Beratungsstellen freier und kommunaler Träger und auch Ärzte, die die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen, müssen  staatlich anerkannt sein und werden regelmäßig überprüft.

Diese Aufgaben nimmt in Hessen das Regierungspräsidium Kassel wahr.


Förderung von Beratungsstellen

Die Beratungsstellen, die Beratungsleistungen nach den Bestimmungen des SchKG durchführen, erhalten hierfür vom  Land Hessen eine Förderung.

Die Beratungsstellen der freien Träger haben Anspruch auf Förderung der Personal- und Sachkosten für das Beratungsangebot nach §§ 2 und 5 SchKG.

Staatlich anerkannte ärztliche Beratungsstellen und Beratungsstellen von kommunalen Trägern erhalten je Beratung nach § 5 SchKG eine Pauschale.

Näheres regelt das Hessische Ausführungsgesetz zum SchKG und die hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften. 
Auch für das Förderverfahren einschließlich der Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel  ist das Regierungspräsidium Kassel landesweit zuständig.

Auf diese Weise erfüllt das RP Kassel wichtige staatliche Aufgaben, damit Schwangerschaftskonflikt- und Sexualberatung in Hessen angeboten werden kann.


Rechtsgrundlagen:
 
• Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG -
• Hessisches Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz - HAGSchKG -
• Verwaltungsvorschriften für die Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen für Familienplanung, Sexualerziehung und Schwangerschaftskonflikte in Hessen


Ihre Ansprechpartner/-innen

Anerkennung, Aufsicht u. Widerruf, Förderung freier Träger, Erstattung für die Beratung durch Ärzte und kommunale Träger
Name Zimmer Tel. Fax Email
Gisela Brede-Warzemann 248 05 61/ 1 06-24 51 05 61/ 1 06-16 31 gisela.brede-warzemann@rpks.hessen.de

Auswahlverfahren, Klageverfahren
Förderung freier Träger
Name Zimmer Tel. Fax Email
Ulrike Wiemer  230 05 61/ 1 06-25 34 05 61/ 1 06-16 31  ulrike.wiemer@rpks.hessen.de

Stand: Januar 2013

© 2013 Regierungspräsidium Kassel. Steinweg 6 . 34117 Kassel

Links

Hier finden Sie Downloads zum Thema Schwangerschaftskonfliktgesetz:
Downloads

Die Bevölkerungsstatistik finden Sie hier:
www.statistik-hessen.de

Links

Weitere Informationsquellen

Der FamilienAtlas
Der Familienatlas ist ein Informationsangebot des Hessischen Sozialministeriums und ein Themenschwerpunkt im Sozialnetz Hessen.

Sozialnetz Hessen

www.schwanger-info.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Familienplanung)

Familien-Wegweiser.de
Ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

www.awo.org
AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e.V.

Diakonisches Werk in Hessen-Nassau

donum vitae
Vereinigung zum Schutz des menschlichen Lebens

pro familia
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.

www.skf-zentrale.de
Sozialdienst katholischer Frauen