Übersicht der Aufgaben im Bereich Grundwasserschutz
Wir sind zuständig für den Schutz und die Bewirtschaftung des Lebensmittels Nr. 1, das Trinkwasser. In Form einer Bewilligung oder Erlaubnis wird die Benutzung des Grundwassers bei uns geregelt.
Wir tragen dazu bei, dass die Bürger mit einwandfreiem Trinkwasser beliefert werden.
Wir setzen Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete fest und betreuen darüber hinaus freiwillige, privatrechtliche Kooperationen zwischen dem Wasserversorger und den im Wasserschutzgebiet wirtschaftenden Landwirten (Kooperationspartner).
Finanzierungsprogramme im Bereich Grundwasserschutz/Wasserversorgung werden hier abgewickelt.
Wir führen das "Wasserbuch". Hier ist festgehalten, wer welches Recht an einem Gewässer hat. Das Wasserbuch kann von jedermann eingesehen werden.