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Auslandsadoptionen

Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen.

In Hessen ist dafür zentral das Amtsgericht Frankfurt am Main (PLZ: 60256) zuständig.

Nach dem Adoptionswirkungsgesetz ist dieses Verfahren in erster Linie für die betroffenen Adoptiveltern vorgesehen, die Standesämter können nur in Zweifelsfällen vorlegen. Trotzdem kann eine Erstberatung beim örtlichen Standesamt oder bei uns durchaus sinnvoll sein.

Ihr Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Herr Schmähl
34112 Kassel
Tel.: 0561 106 2123
Fax: 0561 106 1637

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