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Familienzentren Hessen

Familienzentren Hessen

Familienzentren in Hessen

Familienzentren sind Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information, die verschiedene familienbezogene Leistungen bieten und entwickeln. Typische Beispiele hierfür sind u.a. Kinderbetreuung, Bildungs-und Erziehungsangebote, Familienbildung, Elternberatung, Bildungs- und Förderangebote für Kinder.

Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren und ab Bewilligungsdatum der Maßnahme mindestens die in den Fach- und Fördergrundsätzen angegebenen Leistungen bereithalten.

Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 12.000 € pro Einrichtung und Jahr.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten zu jeweils 50 %. Die erste Rate wird nach Mittelabruf, die zweite Rate in der zweiten Jahreshälfte ausgezahlt.

Bewilligungsbehörde mit landesweiter Zuständigkeit ist das Regierungspräsidium Kassel. Das Hessische Sozialministerium entscheidet über die zu gewährenden Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Abwicklung mit der entsprechenden Auszahlung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.

Für eine Förderung im Jahr 2013 ist der Antrag spätestens bis zum 1. März 2013 – über die Kommune bzw. den Landkreis – beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen.
Träger, die bereits im Jahr 2012 eine Förderung erhalten haben, verwenden bitte den Vordruck „Weiterförderung“.


Rechtsgrundlagen

    • Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR –
    • Landeshaushaltsordnung – LHO –
    • Fach- und Förderungsgrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen

Ansprechpartnerin

Petra Kistner
Kassel / Steinweg 6 Tel.: 05 61/ 106-2524
Zimmer: 235
Fax: 05 61/106-1631
e-mail: petra.kistner@rpks.hessen.de

Wettbewerb

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