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Aufgaben der Regionalversammlung

Die Regionalversammlung beschließt über:

  • die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplanes sowie seine Vorlage an die oberste Landesplanungsbehörde;
  • Abweichung vom Regionalplan und Stellungnahmen zur Abweichung vom Landesentwicklungsplan
  • Stellungnahmen zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
  • Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren
  • Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
  • Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Fachplanungen
  • Stellungnahmen zu sonstigen Fragen der Raumordnung in der Region


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