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Begleitetes Fahren ab 17

 Informationen zum „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF 17)

Seit 01.10.2006 wird in Hessen der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ durchgeführt. Jugendliche können nun bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person erlaubt.

Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der entsprechende Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden.
  • Das gilt auch für den Beginn der Ausbildung in der Fahrschule.
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhalten die Antragsteller zunächst eine Prüfbescheinigung, die sie berechtigt, die entsprechenden Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, natürlich nur in Anwesenheit des eingetragenen Begleiters.

Diese Prüfbescheinigung wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres in den Scheckkartenführerschein umgetauscht.

Für weitere Auskünfte stehen die örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden zur Verfügung.

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