Ausbildungsplatzförderung Das Regierungspräsidium Kassel bearbeitet insgesamt vier Ausbildungsplatz-Förderprogramme der hessischen Landesregierung: ein Programm des Hessischen Sozialministeriums und im Rahmen der Qualifizierungsoffensive drei Programme des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Es ist dabei jeweils für das ganze Land Hessen zuständig.
Ausbildungskostenzuschuss (AKZ) für Benachteiligte Vor allem lernschwache und sozial benachteiligte junge Menschen finden selbst bei ausreichendem Angebot kaum einen geeigneten Ausbildungsplatz.
Das Hessische Sozialministerium gewährt im Rahmen des „Perspektivbudgets“ zur Unterstützung der nach Sozialgesetzbuch (SGB) III und II für die Vermittlung in Ausbildung zuständigen Stellen (Agenturen für Arbeit und Jobcenter) Ausbildungsbetrieben Zuschüsse für die Begründung von Ausbildungsverhältnissen mit benachteiligten jungen Menschen.
Es entscheidet die Reihenfolge des Antragseingangs.
Ausbildungsstellen-Altbewerber-Programm 2012 Gefördert wird die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für hessische Altbewerber/innen, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen und die sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.
Programm zur Förderung des Berufsabschlusses (Abbrecherprogramm) Um hessischen Auszubildenden bei einem Abbruch der Ausbildung nach der Probezeit möglichst schnell eine Anschlussausbildung vermitteln zu können, wird die Fortsetzung der Ausbildung in einem anderen Betrieb, bzw. bei einem außer- oder überbetrieblichen Übernahmeträgern der Ausbildungsmaßnahme, zeitlich befristet, längstens für sechs Monate, bei Existenzgründern maximal sieben Monate, bezuschusst.
Der Abbruch der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
Hauptschülerprogramm 2013 Nach dem Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschüler“ wird gefördert, wer mit Jugendlichen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen und die bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) als Bewerber/innen für einen Ausbildungsplatz gemeldet sind, ein Ausbildungsverhältnis begründet.