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Stiftungswesen, Stiftungsrecht und Stiftungsvermögen in Hessen

Eine Kinderhand umfasst den Zeigefinger eines Erwachsenen, im Hintergrund ist ein Baum vor einem Sonnenaufgang zu sehen.

Stiftungswesen und Stiftungsrecht

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen und öffentlichen Rechts unterstehen der Aufsicht des Staates sowohl bei ihrer Gründung als auch während des 'Betriebes'.



Die Stiftungsaufsichten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel beraten Sie gerne bei der Errichtung einer Stiftung.

 

Außerdem gibt es in Hessen drei Stiftungen, die vom Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet und betreut werden.
Aus deren Stiftungsvermögen werden Stipendien, Zuschüsse und Zuwendungen an bestimmte Personen oder Einrichtungen gewährt:

  • Nassauischer Zentralstudienfonds
    Der Nassauische Zentralstudienfonds (NZF) vergibt Stipendien an Studierende und Zuschüsse an Gymnasien im früheren Herzogtum Nassau.

  • Stiftung Deutsche Jugend
    Die Stiftung Deutsche Jugend gewährt Zuwendungen zur Jugendförderung.

  • Regierungsrat May'sche Stiftung
    Die Regierungsrat May'sche Stiftung unterstützt bedürftige evangelische Bürger und Bürgerinnen in der Stadt Darmstadt.

 

 

 

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