Förderung von Naturschutzvorhaben

Seit dem Jahr 1983 wurden von den Naturschutzbehörden im Regierungsbezirk Kassel im Rahmen verschiedener Förderprogramme in Zusammenarbeit mit den Forst- und Landwirtschaftsämtern insgesamt rund 6.000 Förderprojekte umgesetzt.

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Dabei wurden als Zuwendungen oder Eigenregiemaßnahmen aus den unterschiedlichen Förderprogrammen folgende Vorhaben durchgeführt:

  • 2.229 Vorhaben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe/Ersatzzahlung
  • 3.621 Vorhaben im Rahmen des HELP (Hessisches Landschaftspflegeprogramm), davon
    • 2.615 Vorhaben durch die Forstämter
    • 1.006 Vorhaben durch die Landwirtschaftämter
  • 68 Vorhaben zur Biotopsicherung und -vernetzung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (1992-1997)
  • 82 Vorhaben mit dem LEADER I-Programm im Biosphärenreservat Rhön.

Neben dem Ankauf schutz- oder entwicklungswürdiger Grundstücke wurden aus den o.g. Fördermitteln ganz unterschiedliche Maßnahmen (z.B. Anlage von Streuobstwiesen, Renaturierung von Bachläufen, Entsiegelungen, Dachbegrünungen etc.) gefördert.
Das gesamte Fördervolumen im Regierungsbezirk Kassel seit 1988 beläuft sich allein aus der Ausgleichsabgabe/Ersatzzahlung auf rund 28 Mio. Euro.

Aktuell stehen neben den Mitteln aus der Ersatzzahlung im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten.

Am 1. September 2020 ist die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden in Kraft getreten. Ziel des Förderprogrammes ist der landesweite Betrieb von Landschaftspflegeverbänden (LPV) in allen 21 Landkreisen Hessens.

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Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. Baumaßnahmen) können durch Kompensationsmaßnahmen oder durch Inanspruchnahme des Ökokontos ausgeglichen werden.

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In verschiedenen Förderprogrammen sind Mittel zum Ankauf von Grundstücken für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen vorgesehen.

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Am 13. März 2017 hat das Kabinett den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 beschlossen, in der Regierungserklärung am 21. März wurde dieser durch Klimaschutzministerin Hinz vorgestellt. 

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Die hessische Biodiversitätsstrategie will das Engagement zum Erhalt der biologischen Vielfalt stärken und den Kreis der Beteiligten erweitern. Das Regierungspräsidium Kassel fördert auf Antrag Maßnahmen Dritter aus Mitteln der hessischen Biodiversitätsstrategie.

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Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden vom Bund und dem Land Hessen seit 2017 erstmalig Mittel für den nicht-produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt.

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Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen und ersetzt das bisherige Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP).

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